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  • Braucht mein Kind Nachhilfe?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Die erste Anlaufstelle ist i. d. R. der Klassenlehrer. Sollte ein Schüler Schwierigkeiten mit einem bestimmten Thema, Fach oder seiner Lerntechnik insgesamt haben, sollte dies dem Klassenlehrer auffallen. Darüber hinaus haben Sie natürlich auch immer die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs (nach Terminvereinbarung) in unserem Nachhilfezentrum. Da wir den Schüler im Gegensatz zum Klassenlehrer jedoch noch nicht kennen, wäre ein Probeunterricht sinnvoll, um zumindest stichprobenweise eine Vorstellung vom Stand des Schülers zu erhalten.

  • Verfällt die Unterrichtsstunde falls der Schüler verhindert war und nicht teilnehmen konnte?

Solange die Verhinderung rechtzeitig (bis spätestens 18 Uhr am Vorabend bzw. in Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit) 2 Std. vor Unterrichtsbeginn) mitgeteilt wird (telefonisch, Nachricht auf AB), wird die Stunde gutgeschrieben und kann innerhalb von 4 Wochen an einem anderen Termin als dem Regeltermin nachgeholt werden.

  • Findet in den Ferien auch Unterricht statt?

Natürlich, denn gerade dann haben die Schüler ja auch einen „freieren“ Kopf. Allerdings muss es auch mal Zeiten geben, in denen alle Beteiligten einfach mal abschalten können, daher machen auch wir 2 x im Jahr Pause (Betriebsferien), ca. 2 Wochen in den Weihnachtsferien und 1 Monat im Sommer.

  • Fällt der Monatsbeitrag (GU) während der Betriebsferien im Sommer trotzdem an?

Nein. Im ganzen Monat findet kein Unterricht statt und es fällt auch kein Beitrag an.

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