Dann prüfen Sie doch, ob Ihnen Leistungen aus dem Bildungspaket zustehen, d. h. die Kosten für die Nachhilfe Ihres Kindes von den zuständigen Behörden übernommen werden können.
Denn Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Und damit auch auf Nachhilfe!
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei der Beantragung dieser Leistungen. Sprechen Sie uns an, wir halten alle nötigen Anträge für Sie bereit und helfen gerne weiter. → Kontakt